AKUTBEHANDLUNG
Streng genommen handelt es sich bei der Akutbehandlung um kein neues Therapieverfahren im eigentlichen Sinn. Jedoch bietet die neue Psychotherapierichtlinie (die seit 1.4.2017 in Kraft getreten ist) nun die Möglichkeit, mit geringem bürokratischen Aufwand 12 Stunden zur Krisenintervention und weiteren Orientierung anzubieten.
Über die Anwendung dieser neuen Interventionsform entscheiden wir nach der/den psychotherapeutischen Sprechstunde/n.